AGB
I. Geltungsbereich
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Lieferungen und Leistungen aufgrund der uns erteilten Aufträge unabhängig vom Ort der Belieferung. Mit Zustandekommen des Vertrages bzw. Bestätigung des erteilten Auftrages erkennt der Kunde diese allgemeinen Bedingungen ausdrücklich an.
Abweichende Bedingungen des Kunden, die wir nicht schriftlich anerkennen, sind für uns nicht bindend.
II. Angebote, Vertragsabschluss und Vertragsänderungen
Mündliche oder fernmündliche Angebote gelten nur, wenn sie von uns unverzüglich nach Abgabe in schriftlicher Form bestätigt werden.
An unsere Angebote halten wir uns für die angegebene Bindefrist gebunden bzw. es gilt das in den Angeboten angegebene Optionsdatum.
Alle Änderungen zu den von uns zu erbringenden Leistungen bedürfen der schriftlichen Auftragsbestätigung.
III. Preise und Preisangaben
Alle Preise sind freibleibend und verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Davon abweichende Angaben müssen von uns entsprechend gekennzeichnet sein.
Die in den Angeboten genannten Einzelpreise errechnen sich aus dem gesamten Leistungsumfang des jeweiligen Angebotes. Änderungen im Leistungsumfang, in der Personenzahl und anderen Leistungsmerkmalen erfordern eine Neuberechnung der Einzelpreise.
IV. Lieferzeiten und Liefertermine
Es gelten die für die Lieferung vereinbarten Termine. Verschieben sich auf Wunsch des Kunden die vereinbarten Anfangs- und Endzeiten, sind wir berechtigt, die entstehenden Mehrkosten in Rechnung zu stellen.
Wir haften nicht für Ablaufstörungen aufgrund höherer Gewalt sowie im Fall von Streik, Naturkatastrophen, Aussperrung, Gewalttaten sowie Ablaufstörungen, die wir nicht zu vertreten haben. Der Kunde ist nur dann zum Vertragsrücktritt berechtigt, wenn die Voraussetzungen für einen Wegfall der Geschäftsgrundlage nach § 313 BGB vorliegen. Weitergehende Ansprüche wie insbesondere der Ersatz von Aufwendungen oder Schäden bestehen nicht.
V. Transportkosten
Der Transportpreis für Lieferungen von Speisen, Getränken und Equipment ist abhängig vom Aufwand und der Menge und wird in den Angeboten gesondert ausgewiesen. Alle weiteren Leistungen wie etwa Aufbau, Abbau, Beräumung etc. werden ebenfalls gesondert ausgewiesen.
Ausnahmen davon sind als solche gekennzeichnete Pauschalen, die die Transport-, Aufbau-, Abbau- und weitere Logistikleistungen einschließen. Dies muss eindeutig aus der Leistungsbeschreibung ersichtlich sein.
VI. Stornierungen und Abbestellungen
Storniert der Kunde die bei uns gebuchten oder beauftragten Leistungen oder Teile der bereits gebuchten und beauftragten Leistungen bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn, sind wir berechtigt, 50 % der veranschlagten Kosten als Stornogebühr zu erheben, bei einer Stornierung bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn erhöht sich die Stornogebühr auf 70 %. Eine Stornierung ab dem 6. Tag vor Veranstaltungsbeginn hat eine Stornogebühr von 100 % zur Folge.
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Einhaltung der o.g. Stornierungsfristen ist der Eingang der schriftlichen Stornierungserklärung bei uns. Der Abzug ersparter Aufwendungen ist bei den Stornierungsgebühren gemäß § VII. Abs. 1. bereits berücksichtigt.
Ferner sind wir unsererseits zum Vertragsrücktritt berechtigt, wenn wir begründeten Anlass zu der Annahme haben, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen unseres Unternehmens gefährden kann. Der Kunde hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Schadensersatz.
VII. Zahlungsmodalitäten
Mit Auftragserteilung, spätestens aber 14 Werktage vor Veranstaltungsbeginn, können wir 50 % der kalkulierten Kosten als Vorauszahlung in Rechnung stellen. Die restliche Summe wird im Anschluss an die Veranstaltung unter Berücksichtigung eventuell zu berechnender Verbrauchsgüter in Rechnung gestellt.
Sowohl Vorauszahlung, als auch Endrechnung werden 10 Tage nach Erstellung der Rechnung zur Zahlung fällig.
Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kosten der Mahnung zu berechnen sowie Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu erheben.
Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt uns vorbehalten.
VIII. Haftung und Schadenersatz
Der Auftraggeber haftet für alle Schäden an Gebäuden und / oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer verursacht werden.
Für Schäden, die durch Dritte verursacht werden, übernehmen wir keine Haftung.
VIIII. Zurückbehaltungsrecht, Vertragszweck, Rückgabe von Mietgegenständen
Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten an uns von leih-, oder mietweise zur Verfügung gestellten Materials ist ausgeschlossen.
Der Kunde darf die Mietgegenstände nur am vereinbarten Ort zum vereinbarten Zweck nutzen.
Der Kunde ist zur Rückgabe innerhalb der vereinbarten Mietzeiten verpflichtet. Ansonsten trägt er die Ersatzkosten in vollem Umfang.
Fehlmengen von ausgeliehenem Equipment, technischen Geräten und Mobiliar werden zum Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt.
X. Sonstiges
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland
Gerichtsstand ist Berlin.
Sollten einzelne dieser Bedingungen oder Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Gleiches gilt im Falle einer Festlegungslücke
Lebenswelten Restaurations GmbH
Turmstrasse 21 – Haus A – EG
10559 Berlin
Dezember 2015